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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dringend erforderlich im
Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, und vor allem auch zu Ihrer
eigenen Absicherung, ist aber eine Regelung zu nachfolgenden Punkten:
Haftung für Schäden Rücktritt des Kunden (Stornoregelung) Rücktritt des Veranstalters /Veranstaltungsausfall
Vertrag
Durch
die Buchung des Erlebnisses und Zusendung der Reservierungsbestätigung
sowie der Informationsunterlagen ist unmittelbar ein Vertrag zwischen
Ihnen und SaWeNa zustande gekommen. Die Erfüllung der gebuchten
Leistung und Durchführung obliegt der Firma SaWeNa.
Haftung für Schäden
1.
Die Haftung von SaWeNa für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus
Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen
wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.
Rücktritt von Kunde / Stornierung
1. Sie können vor Beginn des Erlebnisses jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
2.
Treten Sie vom Vertrag zurück, kann SaWeNa angemessenen Ersatz für die
erfolgten Aufwendungen verlangen. Nach erfolgter Buchung erfolgt die
Rücktrittsentschädigung, nach den folgenden Prozentsätzen des
jeweiligen Buchungspreises:
bis zum 30. Tag vor Beginn des Erlebnisses: 20% vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn des Erlebnisses 25% vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn des Erlebnisses: 35% vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn des Erlebnisses: 50% vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn des Erlebnisses: 65% ab dem Tag (des Beginns) des Erlebnisses: 80%.
Bei
Nichtteilnahme an einem Erlebnis ohne vorherige Rücktrittserklärung
verfällt die gezahlte Vergütung. Die Umbuchung eines gebuchten
Erlebnisses kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss
eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat SaWeNa
Anspruch auf die pauschalen Rücktrittsgebühren als Ersatz für
entstandene Aufwendungen und Vermittlungsentgelte. Die Benennung von
Ersatzteilnehmern, die grundsätzlich möglich ist, sofern auch der
Ersatzteilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt,
kann nur bis 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin erfolgen.
Abweichungen in den jeweiligen Vertragsbedingungen zum jeweiligen
Erlebnis gelten vorrangig.
Rücktritt von SaWeNa
SaWeNa ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
Dies insbesondere dann: -
wenn dem Veranstalter die Durchführung des Erlebnisses nicht zumutbar
ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von SaWeNa zu
vertretenden Umständen überschritten wird; - bei höherer Gewalt. In den vorgenannten Fällen erhalten Sie den eingezahlten Buchungspreis umgehend zurück. |
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